Recht

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch – das ZGB – wurde von dem Juristen Eugen Huber (beauftragt vom Bundesrat) entwickelt und 1907 fertiggestellt. Huber wurde am 13.07.1849 in Oberstammheim (Zürich) geboren und verstarb am 23.04.1923 in Bern. Das ZGB konnte daraufhin in Kraft treten. Für das Schweizer Recht ist das ZGB grundlegend, weil es in vier Büchern zunächst das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sachenrecht auflistet. Doch auch das Wirtschaftsrecht wird im ZGB Schweiz berührt: Gemeint ist das fünfte Buch, nämlich das Schweizerische Obligationenrecht (mit OR abgekürzt).

Das OR ist das Schweizer Recht der Schuldverhältnisse. Es hat gegenüber dem ZGB Schweiz eine andere Artikelnummerierung und ist im Umfang länger , als es die anderen vier Teile zusammen sind. Das OR ist letztlich Schuld- und Wirtschaftsrecht in einem: Es enthält zum einen die rechtlichen Grundlagen über ungerechtigteVermögensverschiebungen, über den Ausgleich bei Schäden und über den Austausch von Vermögenswerten. Jedoch – und hier wird das ZGB Schweiz konkreter zum Wirtschaftsrecht – sind in diesem Recht Vertragsverhältnisse wie Bürgschaft, Anweisung, Werkvertrag, Auftrag, Arbeitsvertrag, Agenturvertrag, Darlehen, Leihe, Miete, Tausch und Kauf geregelt. Genau dies wird im sogenannten „Besonderen Teil“ aufgeführt – der „Allgemeine Teil“ enthält Bestimmungen für alle Obligationen.

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht – abgekürzt SchKG – gehört zum Zwangsvollstreckungsrecht. Selbsthilfe ist keinem Gläubiger gestattet, deshalb regelt eben das SchKG die Verfahren für die Durchsetzung von Ansprüchen (Geldzahlungen, geldwerte Sicherheitsleistungen). Es gibt – gemäss dem SchKG – drei Arten der Insolvenzverfahren: Konkurse, Nachlassverfahren und Konkursaufschübe. Konkurse führt man im Auftrage der zuständigen Konkursämter durch, um die Schulden begleichen zu lassen. Nachlassverfahren jedoch sind Sanierungsverfahren, die in zwei Phasen ablaufen: Zunächst werden Stundungen vereinbart (während dieser Zeit vereinbart man Sannierungspläne) – danach geht man in die Durchführungsphasen über. Konkursaufschübe sind Sanierungsverfahren, mit denen sanierungsfähige Schuldner die Möglichkeit erhalten, Stundungspläne einzuhalten.

Rechtsbücher, die das schweizerische Recht betreffen, sind umfangreich und umfassen nicht nur die reinen und ständig aktualisierten Rechtstexte. Sondern ebenso erscheinen in andauernder Regelmässigkeit Rechtskommentare, Analysen, wissenschaftliche Vertiefungen, Fall- und Verfahrensbetrachtungen. Die Vielfalt an einschlägiger Fachliteratur ist gross – man kann die einzelnen Bücher grundsätzlich in der Schweiz (und auch von dort online) kaufen.
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